MEINE PREISE
BERATUNG - COACHING - HYPNOTHERAPIE
PREISEEINZEL
60 Minuten
- Erstgespräch zum Kennenlernen: 100 CHF
- Inklusive schriftlicher Nachbereitung
- Es besteht die Möglichkeit, die Sitzung spontan zu verlängern
- Zusatzaufwand meinerseits schriftlich: Stundenansatz 120 CHF
TEAM/ FAMILIE
60 Minuten
- Erstgespräch zum Kennenlernen: 100 CHF
- Inklusive schriftlicher Nachbereitung
- Es besteht die Möglichkeit, die Sitzung spontan zu verlängern
- Zusatzaufwand meinerseits schriftlich: Stundenansatz 120 CHF
BEGLEITUNG
nach Bedarf
- vor Ort Begleitungen (Wettkämpfe, Gespräche) werden wie Beratungssitzungen abgerechnet: Ansatz 180 CHF/ Std
- zuzüglich Fahrspesen: 2 CHF pro Kilometer
- Zusatzaufwand meinerseits schriftlich: Stundenansatz 120 CHF
HINWEIS ZUR VERRECHNUNG MIT DER VERSICHERUNG
RÜCKERSTATTUNGEs ist wichtig, den Unterschied zwischen Psychiater:in, (psychologischem:r) Psychotherapeut:in, Fachpsycholog:in, Neuropsycholog:in und Psycholog:in zu kennen:
Psychiater:in hat Medizin studiert und den Facharzttitel in Psychiatrie absolviert —> rechnet mit der Grundversicherung ab und darf Medikamente verschreiben
psychologische:r Psychotherapeut:in hat Psychologie studiert, den Fachtitel in Psychotherapie gemacht und mindestens 2 Jahre 100% klinische psychotherapeutische Erfahrung (zB. in einer psychiatrischen Klinik) absolviert —> darf / muss seit Juli 2022 mit der Grundversicherung abrechnen, sofern er:sie das Anordnungsmodell angenommen hat, ansonsten arbeitet er:sie delegiert mit einem:einer Psychiater:in/ Arzt:Ärztin zusammen. Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen nun medizinisch indizierte Therapien von Psychotherapeut:innen in Ausbildung und/ oder welche in Ausstand getreten sind (also keine nichtärztliche Psychotherapie mehr wie vor dem Anordnungsmodell). Die Kostenübernahme und deren Konditionen wird jedoch von den Versicherungen selbst festgelegt und variiert daher teils sehr.
Fachpsycholog:in hat Psychologie studiert und einen psychologischen Fachtitel gemacht mit der geforderten praktischen Erfahrung (zwischen 200 und 400 Std) auf dem jeweiligen Gebiet —> wird von Zusatzversicherungen zurückerstattet werden, welche den Fachtitel und deren Leistungen anerkannt haben und/ oder die Tarifverträge des Tarifs 595 und der Tarifziffer 5025 für psychologische Gesundheitsberatung ohne Krankheitswert mit dem Ziel der Gesundheitsförderung mit der FSP abgeschlossen haben. Bei ärztlicher Verordnung können diese Leistungen auch von der Steuer abgezogen werden.
Neuropsycholog:in (EAN) hat Psychologie studiert und den EAN (eidgenössisch anerkannte:r Neuropsycholog:in) abgeschlossen. Dieser enthält 2 Jahre Theorie (Abschluss DAS) und mindestens 3 Jahre 100% klinische neuropsychologische Erfahrung (Abschluss MAS, beides zusammen: EAN). Neuropsychologische Diagnostik (Abklärung und Gutachten) wird im ambulanten Setting von der Grundversicherung übernommen. Neuropsychologische Therapie im ambulanten Setting bisher nur nach einem Unfall (dann über die Unfallversicherung). Im stationären Setting wird beides übernommen.
Psycholog:in hat Psychologie studiert —> kann nicht mit Versicherungen abrechnen, hat keine praktische Erfahrung im Beratungs-/ Therapiesetting aufgrund der Ausbildung (Ausnahme: klinisches Praktikum).
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Ich bin promovierte Fachpsychologin für Sport und in Ausbildung zur eidg. anerkannten Neuropsychologin (EAN). Dies war für mich immer ein bewusster Entscheid, da ich nach eigenen Massstäben arbeiten wollte und mir persönlich die psychotherapeutische Weiterbildung einer einzigen Therapieform zu wenig Umfang bietet. Mein Bestreben war immer in meinen spezialisierten Bereichen die bestmögliche Wissensgrundlage und Kompetenz zu erwerben, die Qualität meiner Arbeit durch regelmässige Weiter- und Ausbildung aufrechtzuerhalten sowie aufgrund unterschiedlicher Ausbildungen wissenschaftlich fundiert, individuell und handlungsorientiert arbeiten zu können.
Meine Leistungen werden bisher von einigen Zusatzversicherungen anerkannt. Dennoch gelten meine Klient:innen aktuell als selbstzahlend und müssen die gestellten Rechnungen selbstständig bei der Zusatzversicherung einreichen, um die Leistungen zurückerstattet zu bekommen. Deshalb kläre bitte vorzeitig mit deiner Zusatzversicherung, ob meine Leistungen anerkannt sind (Tarif 595 und Tarifziffer 5025 für psychologische Gesundheitsberatung ohne Krankheitswert mit dem Ziel der Gesundheitsförderung). Sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt, können meine Leistungen, die nicht von einer Versicherung übernommen werden, bei der Steuer abgezogen werden (vergleichbar mit zahnärztlichen Kosten).